| 1. | Auftragserteilung, abweichende Bedingungen | ||||||
| 1.1 | Diese Einkaufsbedingungen gelten für alle Verträge, auf die die Vorschriften über den Kauf nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und des Handelsgesetzbuches (HGB) Anwendung finden. Diese Einkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Aufträge. Sie gelten auch neben im Einzelfall zusätzlich vereinbarten Sonderbedingungen. | ||||||
| 1.2 | Nur schriftlich erteilte Aufträge sind verbindlich. Dies gilt auch für spätere Änderungen. | ||||||
| 1.3 | Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich; anders lautende Bedingungen - soweit sie nicht in der gesamten Bestellung festgelegt sind - gelten nicht - außer einer eventuellen Eigentumsvorbehaltsregelung -, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn wir ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zustimmen. Unsere Einkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Einkaufsbedingungen abweichender Bedingungen die Lieferung / Leistung des Lieferers vorbehaltlos annehmen. Weder unterlassener Widerspruch noch Zahlung oder Annahme der Ware stellen eine Anerkennung fremder Geschäftsbedingungen dar. | ||||||
| 2. | Pflichtverletzungen | ||||||
| Es gelten die gesetzlichen Ansprüche wegen Pflichtverletzungen, sofern nachfolgend nichts anderes oder ergänzendes geregelt ist: | |||||||
| 2.1 | Verspätung der Leistung | ||||||
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| 2.2 | Mangelhafte Leistung | ||||||
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| 2.3 |
Ausbleiben der Leistung Der Verkäufer hat uns unverzüglich unter Angaben von Gründen zu informieren, wenn es zu einem Ausbleiben der Leistung kommt oder kommen kann. |
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| 2.4 |
Sonstige Pflichtverletzungen Insbesondere Verstöße gegen Regelungen in diesen Einkaufsbedingungen stellen eine Pflichtverletzung dar. |
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| 3. | Gewährleistungsfristen | ||||||
| 3.1 | Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. | ||||||
| 3.2 | Die Gewährleistungsfrist wird, wenn der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen hat, auf 10 Jahre verlängert (§ 202 BGB). | ||||||
| 4. | Transport | ||||||
| 4.1 | Der Transport erfolgt ausnahmslos auf Gefahr des Verkäufers. | ||||||
| 4.2 | Die Kosten der Verpackung, Versand und Transportversicherung gehen zu Lasten des Verkäufers. | ||||||
| 5. | Abtretungen | ||||||
| Die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag können von keinem der Vertragspartner ohne Einwilligung des anderen übertragen werden. Es steht uns jedoch frei, sie einer uns verbundenen Gesellschaft abzutreten. Hierüber wird der Verkäufer von uns informiert. Für diesen Fall wird dem Verkäufer das Recht eingeräumt, sich von dem Vertrag zu lösen. | |||||||
| 6. | Eigentumsvorbehalt | ||||||
| Da die von uns bestellten Waren in der Regel durch Bearbeitung oder Verarbeitung in unsere Erzeugnisse übergehen und ein etwaiger Eigentumsvorbehalt dadurch erlischt, müssen alle Lieferungen an uns frei von derartigen Vorbehalten erfolgen. | |||||||
| 7. | Modell, Zeichnungen, Druckvorlagen | ||||||
| Modelle, Werkzeuge, Druckvorlagen, Zeichnungen u.a., die wir zur Ausführung eines Auftrages zur Verfügung stellen, bleiben unser Eigentum und sind geheimzuhalten. Sie dürfen ohne unsere vorherige Genehmigung weder Dritten zur Einsicht oder Verfügung überlassen, noch zur Herstellung von Waren für Dritte benutzt, noch vervielfältigt werden. Sie sind uns nach Abwicklung des Auftrages unverzüglich zurückzusenden. | |||||||
| 8. | Zahlung | ||||||
| Die Zahlung erfolgt nach Eingang der ordnungsgemäßen Rechnung und Lieferung - die Frist beginnt mit dem jeweils späteren Termin- innerhalb 14 Tagen mit 2 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen netto. | |||||||
| 9. | Gerichtsstand, Erfüllungsort | ||||||
| Gerichtsstand und Erfüllungsort für die Zahlung ist Wesel. Erfüllungsort für die Lieferung und Leistung ist der vorgeschriebene Bestimmungsort. | |||||||
| 10. | Teilunwirksamkeit | ||||||
| Die rechtliche Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. | |||||||
| 11. | Maßgebliches Recht | ||||||
| Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des UN-Übereinkommens über den Internationalen Warenkauf. | |||||||
06. November 2008
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06. November 2008
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08. - 10. Februar 2009
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05. - 07. Mai 2009
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